navigation: startseite « [leistungen] sigeko

S I G E K O

(Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination)

Seit dem 1. Juli 1998 ist die Baustellenverordnung - BaustellV - vom 10. Juni 1998 in Kraft, mit der die Bundesregierung die EG-Baustellenrichtlinie aufgrund des §19 des Arbeitsschutzgesetzes in deutsches Recht umgesetzt hat.

Sie dient in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetzt der Umsetzung der anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf der Baustelle.

Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen sind Beschäftigte im Baubereich einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Unfallquote, insbesondere auch die der Unfälle mit tödlichem Ausgang oder schweren Verletzungen, ist doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Wirtschaftszweige.

Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben. Deshalb ist er zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung verankerten baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen sowohl bei der Planung als auch bei der Koordinierung der Bauausführung verpflichtet.

Unsere Leistungen:
Erstellen von objektbezogenem SiGe-Plan nach RAB 31 und der Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32.
Bauleitung und Objektüberwachung für öffentliche und private Auftraggeber.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen. Objektbezogene Fortschreibung von SiGe-Plan und Unterlage.


Zurück zur Startseite