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G R U N D S T Ü C K S E N T W Ä S S E R U N G S A N L A G E N


Jeder Grundstückseigentümer hat die Pflicht den Nachweis von Grundstücksentwässerungsanlagen auf Dichtheit zu erbringen.

Rechtliche Grundlagen
Abwasserleitungen - hierzu zählen Schmutz- und Regenwasserleitungen - auf Grundstücken (Grundstücksentwässerungsanlagen) unterliegen grundsätzlich den Vorschriften des Wasserrechtes.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes legt fest, welche Grundsätze beim Betrieb von Abwasseranlagen zu beachten sind. Hier sind von Bedeutung:
§18a WHG: "Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird".
§18b WHG: "Für Errichtung und Betrieb von Abwasseranlagen gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik".
Mit der Gültigkeit der allgemein anerkannten Regeln der Technik ist der Verweis auf die DIN 1986-30 - Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Teil 30: Instandhaltung - gegeben.

In dieser Norm wird festgelegt, wie und bis wann Grundstücksentwässerungsanlagen auf Bauzustand und Dichtheit zu prüfen sind. Zur prüfpflichtigen Grundstücksentwässerung gehören neben den Abwasserleitungen nun auch alle Schächte und sonstigen Bauwerke.

In Schleswig-Holstein gelten folgende Fristen für die Durchführung des Dichtheitsnachweises:

Anlagen in Wasserschutzgebieten oder Anlagen mit gewerblichem Abwasser
Grundstücksentwässerungsanlagen in Wasserschutzgebieten (Schutzzone II, III und IIIa) oder Anlagen, die gewerbliches Abwasser ableiten, sind unverzüglich, jedoch spätestens bis zum 31.12.2015 auf Dichtheit zu prüfen.

Anlagen mit häuslichem Abwasser (außerhalb von Wasserschutzgebieten)
Diese Grundstücksentwässerungsanlagen sind bis zum 31.12.2025 auf Dichtheit zu prüfen, sofern die Sanierung der öffentlichen Schmutz- und Mischwasserkanäle bis zum 31.12.2022 abgeschlossen ist. - Nähere Informationen über den Stand der Sanierung der öffentlichen Schmutz- und Mischwasserkanäle erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Die Fristen für die Wiederholungsprüfungen in Schleswig-Holstein lauten wie folgt:

Anlagen in Wasserschutzgebieten
Eine Wiederholungsprüfung hat zu erfolgen in
- Schutzzone II nach 5 Jahren
- Schutzzone III und IIIa nach 15 Jahren

Anlagen mit gewerblichem Abwasser
Eine Wiederholungsprüfung hat zu erfolgen
- vor einer Behandlungsanlage nach 5 Jahren
- nach einer Behandlungsanlage nach 15 Jahren

Anlagen mit häuslichem Abwasser (außerhalb von Wasserschutzgebieten)
Diese Grundstücksentwässerungsanlagen sind erneut zu überprüfen nach 30 Jahren.


Prüfverfahren
Für die Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen, welche ausschließlich häusliches Abwasser ableiten, reicht im Regelfalle eine optische Inspektion mit einer TV-Kamera aus; wird jedoch (auch oder nur) gewerbliches Abwasser abgeleitet, muss in jedem Fall eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden.


Sanierung
Die bei der Inspektion gefundenen Schäden sind zu dokumentieren und dann zu sanieren, "soweit dies unter Berücksichtigung der Standsicherheit, der Betriebsbedingungen und insbesondere der Schutzziele Boden und Grundwasser erforderlich" ist. Im Anschluss an eine Sanierung ist eine Dichtheitsprüfung der Anlage durchzuführen, bei Sanierung in grabenloser Bauweise zusätzlich eine optische Inspektion.

Bei einem Forschungsprojekt der IKT (Institut für unterirdische Infrastruktur Gelsenkirchen) konnte folgendes Fazit getroffen werden:
Für die Sanierungsplanung "...kann in der Regel nicht auf ein einzelnes Sanierungsverfahren zurückgegriffen werden; vielmehr müssen mehrere Verfahren kombiniert werden."
Dies bedeutet in der Konsequenz, dass für eine optimierte Sanierungsplanung eine ingenieurtechnische Beratung unbedingt anzuraten ist. Einen Gesamtüberblick über alle Möglichkeiten der Sanierungsplanung wird von einem einzelnen Sanierer nicht gegeben werden, da zu befürchten ist, dass hier eigene Interessen im Vordergrund stehen.
Um eine wirtschaftlich optimiertes Ergebnis an Sanierungsleistungen verschiedener Verfahren in einem Paket zu erhalten, ist eine fachkundige Ausschreibungen der Sanierungsleitungen erforderlich. Eine Leistung, welche ein einzelner Grundstückseigentümer nur schwerlich erbringen kann.
Durch Zusammenschluss mehrerer Grundstücke zu einem Auftrag (das gilt gleichermaßen für die erforderlichen Prüfungen als auch für evtl. anstehende Sanierungen) können erheblich Kostenvorteile gegenüber einem einzelen Auftrag erzielt werden.

In unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Kanalsanierung und durch die ständige Fort- und Weiterbildung bieten wir Ihnen diese Fachkunde.
Ansprechpartner für Kanalsanierungen ist Herr Dipl.-Ing. Wolfgang Rauchfuß-Kelle. Herr Rauchfuß-Kelle ist von der DWA als Kanalsanierungsberater zertifiziert und Mitglied im Verband der zertifizierten Sanierungsberater für Entwässerungssysteme e.V. (VSB).

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