S I G E K O
(Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination)
gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10.Juni 1998.
Die Aufgaben eines geeigneten Koordinators nach RAB 30, Anl. C wird in unserem Hause durch Herrn Dipl.-Ing. Michael Ahrens wahrgenommen. Koordinationsbedarf besteht dann, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig werden, oder wenn besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der BaustellV ausgeführt werden sollen.
Der Einsatz von Nachunternehmern bedeutet das Vorhandensein von mehreren Arbeitgebern.
Umfang und Art der Arbeiten | Vorankündigung | Koordinator | SiGe-Plan | Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3) |
kleiner 31 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 501 Personentage | nein | ja | nein | ja |
kleiner 31 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 501 Personentage, jedoch besonders gefährliche Arbeiten | ja | |||
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage | ja | |||
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten |
Planungsphase | Ausführungsphase | Nutzungsphase |
|
|
|
Zurück zur Startseite