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S I G E K O

(Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination)

gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10.Juni 1998.

Die Aufgaben eines geeigneten Koordinators nach RAB 30, Anl. C wird in unserem Hause durch Herrn Dipl.-Ing. Michael Ahrens wahrgenommen.

Koordinationsbedarf besteht dann, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig werden, oder wenn besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der BaustellV ausgeführt werden sollen.

Der Einsatz von Nachunternehmern bedeutet das Vorhandensein von mehreren Arbeitgebern.

Umfang und Art der Arbeiten Vorankündigung Koordinator SiGe-Plan Unterlage
(§3 Abs.2 Nr.3)
kleiner 31 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 501 Personentage nein ja nein ja
kleiner 31 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 501 Personentage, jedoch besonders gefährliche Arbeiten ja
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage ja
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten


Planungsphase Ausführungsphase Nutzungsphase
  • Beratung des Bauherrn
  • Aufstellung des SiGe-Plans nach RAB31
  • Aufstellung der Unterlage nach RAB32
  • Beratung des Bauherrn
  • Vorankündigung nach BaustellV
  • Fortschreibung des SiGe-Plans
  • Fortschreibung der Unterlage
  • Wahrnehmung der Koordinatorenaufgabe des Bauherrn auf der Baustelle
  • Beratung des Bauherrn bzw. Nutzers einer baulichen Anlage in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes



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